Durch die Übernahme des Steuerbüros Edmund Latusek wurde die Steuerberatung Stefanie Menck zu Beginn des Jahres 2021 gegründet. Durch enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten möchten wir optimale Ergebnisse erreichen.
Mit einer staatlich geprüften Betriebswirtin als Mutter wird einem die Leidenschaft für Steuern wahrscheinlich bereits in die Wiege gelegt.
Da man aber in jungen Jahren auf keinen Fall werden möchte wie seine Eltern, habe ich nach dem Abitur einen kurzen Abstecher in die Sozialversicherung gemacht. Ich musste aber sehr schnell feststellen, dass ich dort nicht gut aufgehoben bin.
Mit Beginn der Ausbildung zur Steuerfachangestellten habe ich mich in meinen Beruf verliebt und diese Liebe verbindet uns bis heute. Seit Abschluss der Ausbildung war ich durchgängig bei meinem ehemaligen Ausbilder StB Edmund Latusek beschäftigt. Im Laufe der Zeit wuchs aufgrund der steigenden Berufserfahrung mein Aufgabenfeld immer weiter, so dass ich mich nach gründlicher Überlegung im Jahr 2016 dazu entschlossen habe, die Prüfung zur Steuerberaterin in Angriff zu nehmen. Diese habe ich im März 2018 erfolgreich bestanden und mich dann im Mai 2018 zur Steuerberaterin bestellen lassen.
In den zwei Jahren Tätigkeit als angestellte Steuerberaterin, habe ich noch einmal sehr viel und umfassend von der jahrelangen Erfahrung meines Chefs profitiert und gelernt. Danach fühlte ich mich für den nächsten Schritt gut gerüstet und habe mit Beginn des Jahres 2021 den Sprung in die Selbständigkeit gewagt.
Nachdem das Jahr 2021 viele neue Herausforderungen für mich, meine Mitarbeiter und unsere Mandanten bereit gehalten hat, die wir gemeinsam erfolgreich meistern konnten, hat mich Ende 2021 Herr Michael Ricken angesprochen, ob ich mir vorstellen könnte, auch für ihn die Nachfolge anzutreten.
Obwohl es noch ein paar Dinge gibt, die momentan – auch aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Krise – Verbesserungspotential enthalten, habe ich mich nach vielen Gesprächen mit Herrn Ricken dazu entschlossen, weder seine Mitarbeiter noch seine Mandanten im Regen stehen zu lassen und so haben wir zu Beginn des Jahres 2022 Zuwachs bekommen. Ich freue mich sehr auf die neuen, spannenden Herausforderungen und bin mir sicher: auch diese werde ich im Zusammenspiel mit meinen Mitarbeitern und meinen Mandanten (also Ihnen) erfolgreich meistern.
Von A wie Apotheke, über D wie Dachdecker, K wie Kiosk, P wie Pizzeria, R wie Rechtsanwalt bis Z wie Zahnarzt kann man unter unseren Mandanten viele Branchen in unterschiedlichen Rechtsformen finden.
Darüber hinaus betreuen wir seit Jahren Vereine. Unsere Philosophie: auch Vereine sind Unternehmen, die steuerlicher Beratung und Betreuung bedürfen, um die gestellten Anforderungen erfüllen zu können.
Wenn Sie unsicher sind, ob wir die von Ihnen gewünschte Leistung auch erbringen: Sprechen Sie uns einfach an!
Als Handwerkszeug stehen uns die qualitativ hochwertigen Softwarelösungen der DATEV e.G. zur Verfügung.
Eingetragene Vereine haben einen großen Bedarf an qualifizierter steuerlicher Beratung, insbesondere dann, wenn sie steuerbegünstigt sind.
Wenn Sie zum Beispiel gemeinnützige Zwecke verfolgen, gibt es zahlreiche Besonderheiten steuerlicher Art zu beachten.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung bieten wir in unserer Steuerkanzlei Vereinen das gesamte Leistungsspektrum im Steuerrecht, das Sie für ihre tägliche Arbeit benötigen. Für uns ist die Beratung von Vereinen kein „Zusatzgeschäft“, sondern ein fest integrierter Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit.
Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer sind unmittelbar miteinander verknüpft. Eine hohe Erbschaftssteuer lässt sich vermeiden, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt wird. Bei einer Schenkung greift jedoch die Schenkungssteuer.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung helfen wir Ihnen, Freibeträge optimal auszunutzen. So können Sie bereits zu Lebzeiten – abhängig vom Verwandschaftsgrad – steuerliche Vorteile voll ausnutzen. Sogar steuerfreie Schenkungen sind möglich.
Das Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein fester Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Sprechen Sie uns an!
Durch die Übernahme einer etablierten Kanzlei kann ich bereits jetzt ein Team mit langjähriger, teilweise 25jähriger Berufserfahrung vorweisen, das mich tatkräftig mit viel Herzblut unterstützt.
Außerdem finde ich Nachwuchsförderung sehr wichtig und versuche, wie Herr Latusek vor mir, meinen Teil dazu beizutragen, indem ich regelmäßig ausbilde.
Außerdem verstärken unser Team die weltbesten Putzfeen, damit wir nicht in unserem Chaos versinken.
Aktuell haben wir keine offenen Vakanzen.
Bewerben Sie sich gerne bei uns initiativ über das nachstehende Bewerbungsformular. Wir freuen uns auf Sie!
Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z.B. wenn
Gerne besprechen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben oder ob sich für Sie eine freiwillige Abgabe lohnen kann.
Grundsätzlich muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31.Juli des Folgejahres abgegeben werden. Lassen Sie Ihre Steuererklärung jedoch von einem Steuerberater erstellen, verlängert sich der Abgabezeitraum bis zum 28. Februar des 2. Folgejahres.
Damit uns genügend Zeit bleibt die Unterlagen zu bearbeiten und pünktlich zum 28.Februar des 2. Folgejahres beim Finanzamt einzureichen, benötigen wir die Unterlagen bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres.
Die Steueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Sollten Sie das entsprechende Schreiben verlegt haben, können Sie es auf der Internetseite des BZSt erneut anfordern. Sie finden Ihre Steueridentifikationsnummer aber auch oben links auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Sind Sie bereits Mandant bei uns, können Sie uns auch gerne kontaktieren und wir teilen Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer mit, sofern sie uns bekannt ist.
Grundsätzlich ist ein Wechsel jederzeit möglich, solange Sie keinen Vertrag haben, der Ihnen eine Kündigungsfrist vorgibt und das Vertrauensverhältnis nicht nachhaltig zerstört ist.
Allerdings gibt es günstige und eher ungünstige Zeitpunkte einen Wechsel zu vollziehen.
Für Unternehmer ist beispielsweise ein Zeitpunkt direkt vor dem Steuertermin oder Lohntermin eher ungünstig, da dann nicht sichergestellt werden kann, dass die entsprechenden Meldungen fristgerecht übermittelt werden. Ein günstiger Zeitpunkt ist dagegen das Monats-, Quartals- oder Jahresende.
Wenn Sie eine stressfreie Beratung haben möchten, in der wir auf Ihre Fragen eingehen können, wir Zeit für Sie nehmen und uns ausschließlich auf Sie und Ihr Anliegen konzentrieren, dann brauchen Sie einen Termin.
Sollte es Ihnen Ihre private oder geschäftliche Situation unter keinen Umständen ermöglichen, einen Termin während der Bürozeiten zu vereinbaren, sprechen Sie uns darauf an, wir finden gemeinsam eine Lösung.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Erfolg steuern. Für eine unverbindliche Beratung kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!
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