STEUERBERATER HERNE
MIT HERZ UND KOMPETENZ STEUERN WIR IHREN ERFOLG.

Wir suchen Verstärkung!

Bewerben Sie sich gerne bei uns ganz bequem über unser online Bewerbungsformular. Wir freuen uns auf Sie!

Portraitbild Stefanie Menck

UNSERE STEUERKANZLEI IN HERNE

Durch die Übernahme des Steuerbüros Edmund Latusek wurde die Steuerberatung Stefanie Menck zu Beginn des Jahres 2021 gegründet. Durch enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten möchten wir optimale Ergebnisse erreichen.

STEUERBERATERIN STEFANIE MENCK

Mit einer staatlich geprüften Betriebswirtin als Mutter wird einem die Leidenschaft für Steuern wahrscheinlich bereits in die Wiege gelegt.

Da man aber in jungen Jahren auf keinen Fall werden möchte wie seine Eltern, habe ich nach dem Abitur einen kurzen Abstecher in die Sozialversicherung gemacht. Ich musste aber sehr schnell feststellen, dass ich dort nicht gut aufgehoben bin.

Mit Beginn der Ausbildung zur Steuerfachangestellten habe ich mich in meinen Beruf verliebt und diese Liebe verbindet uns bis heute. Seit Abschluss der Ausbildung war ich durchgängig bei meinem ehemaligen Ausbilder StB Edmund Latusek beschäftigt. Im Laufe der Zeit wuchs aufgrund der steigenden Berufserfahrung mein Aufgabenfeld immer weiter, so dass ich mich nach gründlicher Überlegung im Jahr 2016 dazu entschlossen habe, die Prüfung zur Steuerberaterin in Angriff zu nehmen. Diese habe ich im März 2018 erfolgreich bestanden und mich dann im Mai 2018 zur Steuerberaterin bestellen lassen.

In den zwei Jahren Tätigkeit als angestellte Steuerberaterin, habe ich noch einmal sehr viel

und umfassend von der jahrelangen Erfahrung meines Chefs profitiert und gelernt. Danach fühlte ich mich für den nächsten Schritt gut gerüstet und habe mit Beginn des Jahres 2021 den Sprung in die Selbständigkeit gewagt.

Nachdem das Jahr 2021 viele neue Herausforderungen für mich, meine Mitarbeiter und unsere Mandanten bereit gehalten hat, die wir gemeinsam erfolgreich meistern konnten, hat mich Ende 2021 Herr Michael Ricken angesprochen, ob ich mir vorstellen könnte, auch für ihn die Nachfolge anzutreten.

Obwohl es noch ein paar Dinge gibt, die momentan – auch aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Krise – Verbesserungspotential enthalten, habe ich mich nach vielen Gesprächen mit Herrn Ricken dazu entschlossen, weder seine Mitarbeiter noch seine Mandanten im Regen stehen zu lassen und so haben wir zu Beginn des Jahres 2022 Zuwachs bekommen. Ich freue mich sehr auf die neuen, spannenden Herausforderungen und bin mir sicher: auch diese werde ich im Zusammenspiel mit meinen Mitarbeitern und meinen Mandanten (also Ihnen) erfolgreich meistern.

WAS UNSERE STEUERKANZLEI AUSZEICHNET

VERTRAUEN

VERSCHWIEGENHEIT

KOMPETENZ

MENSCHLICHKEIT

UNSERE LEISTUNGEN

Von A wie Apotheke, über D wie Dachdecker, K wie Kiosk, P wie Pizzeria, R wie Rechtsanwalt bis Z wie Zahnarzt kann man unter unseren Mandanten viele Branchen in unterschiedlichen Rechtsformen finden.

Darüber hinaus betreuen wir seit Jahren Vereine. Unsere Philosophie: auch Vereine sind Unternehmen, die steuerlicher Beratung und Betreuung bedürfen, um die gestellten Anforderungen erfüllen zu können.

Wenn Sie unsicher sind, ob wir die von Ihnen gewünschte Leistung auch erbringen: Sprechen Sie uns einfach an!

Als Handwerkszeug stehen uns die qualitativ hochwertigen Softwarelösungen der DATEV e.G. zur Verfügung.

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchführung, Meldung an die Berufsgenossenschaft zur Beitragsfestsetzung, Beitragsmeldung an die Krankenkassen, Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung, An- und Abmeldungen sowie Jahres- und Unterbrechungsmeldungen an die Sozialversicherungsträger, Bescheinigungen an das Arbeitsamt und andere Behörden, Anträge auf Lohnfortzahlungserstattung

Finanzbuchhaltung

Buchführung, Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Erstellung und Übermittlung der ZM, betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), offene Postenliste der Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten

private und betriebliche Steuererklärungen

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeitserklärung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

steuer- und handelsrechtliche Jahresabschlüsse

Erstellung von Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen

Begleitung bei Prüfungen

Im Falle einer Prüfung stehen wir Ihnen in jeder Phase beratend zur Seite. Das gilt insbesondere für steuerliche Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung.

Prüfung von Verwaltungsakten, insbesondere Steuerbescheiden

Sonstige Anträge

Fristverlängerung, Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundung, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden oder Steueranmeldungen, Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Durchsetzung der Rechte des Mandanten gegenüber dem Finanzamt

Gründungsberatung

SCHWERPUNKT
STEUERBERATUNG FÜR VEREINE UND VERBÄNDE

Eingetragene Vereine haben einen großen Bedarf an qualifizierter steuerlicher Beratung, insbesondere dann, wenn sie steuerbegünstigt sind.

Wenn Sie zum Beispiel gemeinnützige Zwecke verfolgen, gibt es zahlreiche Besonderheiten steuerlicher Art zu beachten.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung bieten wir in unserer Steuerkanzlei Vereinen das gesamte Leistungsspektrum im Steuerrecht, das Sie für ihre tägliche Arbeit benötigen. Für uns ist die Beratung von Vereinen kein „Zusatzgeschäft“, sondern ein fest integrierter Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit.

SCHWERPUNKT
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer sind unmittelbar miteinander verknüpft. Eine hohe Erbschaftssteuer lässt sich vermeiden, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt wird. Bei einer Schenkung greift jedoch die Schenkungssteuer.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung helfen wir Ihnen, Freibeträge optimal auszunutzen. So können Sie bereits zu Lebzeiten – abhängig vom Verwandschaftsgrad – steuerliche Vorteile voll ausnutzen. Sogar steuerfreie Schenkungen sind möglich.

Das Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein fester Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Sprechen Sie uns an!

Durch die Übernahme einer etablierten Kanzlei kann ich bereits jetzt ein Team mit langjähriger, teilweise 25jähriger Berufserfahrung vorweisen, das mich tatkräftig mit viel Herzblut unterstützt. Außerdem finde ich Nachwuchsförderung sehr wichtig und versuche, wie Herr Latusek vor mir, meinen Teil dazu beizutragen, indem ich regelmäßig ausbilde.

Team Stefanie Menck

Stefanie Menck

Steuerberaterin

Team Judith Hellhammer

Judith Hellhammer

Steuerfachangestellte

Team Andrea Overhagen

Andrea Overhagen

Steuerfachangestellte

Team Platzhalterbild

Rita Hartmann

Steuerfachangestellte

Team Isabell Wyczisk

Isabell Wyczisk

Steuerfachangestellte

Team Elke Hennes

Elke Hennes

Lohnbuchhaltung

Team Steffen Breuer

Stephen Breuer

Auszubildender

Team Anja Greßmann-Schulmerig

Anja Greßmann-Schulmerig

Auszubildende

Team Putzfeen

Außerdem verstärken unser Team die weltbesten Putzfeen, damit wir nicht in unserem Chaos versinken.

Zur Verstärkung unseres Team suchen wir ab sofort:

Teamassistenz Sekretariat (m/w/d)
Steuerfachangestellte (m/w/d)
Auszubildende zur Steuerfachangestellten (m/w/d)

Bewerben Sie sich gerne bei uns über das nachstehende Bewerbungsformular. Wir freuen uns auf Sie!

BEWERBUNGSFORMULAR

Bewerbungsformular

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ZUM THEMA STEUERBERATER IN HERNE

Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z.B. wenn

  • Sie Einkünfte hatten, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde und die höher als 410,00 € sind
  • wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Entgelt erhalten haben
  • wenn Sie Lohnersatzleistungen erhalten haben, die über 410,00 € lagen
  • wenn Sie verheiratet sind, sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse V oder VI hat

Gerne besprechen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben oder ob sich für Sie eine freiwillige Abgabe lohnen kann.

Grundsätzlich muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31.Juli des Folgejahres abgegeben werden. Lassen Sie Ihre Steuererklärung jedoch von einem Steuerberater erstellen, verlängert sich der Abgabezeitraum bis zum 28. Februar des 2. Folgejahres.

Die Steueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Sollten Sie das entsprechende Schreiben verlegt haben, können Sie es auf der Internetseite des BZSt erneut anfordern. Sie finden Ihre Steueridentifikationsnummer aber auch oben links auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Sind Sie bereits Mandant bei uns, können Sie uns auch gerne kontaktieren und wir teilen Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer mit, sofern sie uns bekannt ist.

Grundsätzlich ist ein Wechsel jederzeit möglich, solange Sie keinen Vertrag haben, der Ihnen eine Kündigungsfrist vorgibt und das Vertrauensverhältnis nicht nachhaltig zerstört ist.
Allerdings gibt es günstige und eher ungünstige Zeitpunkte einen Wechsel zu vollziehen.
Für Unternehmer ist beispielsweise ein Zeitpunkt direkt vor dem Steuertermin oder Lohntermin eher ungünstig, da dann nicht sichergestellt werden kann, dass die entsprechenden Meldungen fristgerecht übermittelt werden. Ein günstiger Zeitpunkt ist dagegen das Monats-, Quartals- oder Jahresende.

Wenn Sie eine stressfreie Beratung haben möchten, in der wir auf Ihre Fragen eingehen können, wir Zeit für Sie nehmen und uns ausschließlich auf Sie und Ihr Anliegen konzentrieren, dann brauchen Sie einen Termin.

Sollte es Ihnen Ihre private oder geschäftliche Situation unter keinen Umständen ermöglichen, einen Termin während der Bürozeiten zu vereinbaren, sprechen Sie uns darauf an, wir finden gemeinsam eine Lösung.

KONTAKT

Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Erfolg steuern. Für eine unverbindliche Beratung kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

0 23 25 – 92 99 99

BEETHOVENSTR. 12
44649 HERNE

MONTAG – DONNERSTAG:
7:30 – 12:00 & 13:00 – 17:00 UHR

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